Der Heimathafen der Biberflöße, Loitz, liegt ziemlich mittig an der Peene, so dass die Stadt ideal als Ausgangspunkt für jeweils eine nordöstliche und eine südliche Tour dient.


Sie fahren mit der Regionalbahn bis Demmin, das 12 km von Loitz entfernt ist. Von hier können Sie einen Bus der Demminer Verkehrsbetriebe nach Loitz nehmen oder mit dem Taxi fahren.


Egal aus welcher Richtung, Sie nutzen die A20 bis zur Autobahnabfahrt Grimmen-Ost am Pommerndreieck. Von hier fahren Sie noch 15 km südwärts die B 194 Richtung Loitz/Demmin.



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Verkehrsvorschriften auf Wasser:

Es gilt auf dem Wasser der Grundsatz, dass der Schiffsführer alle Maßnahmen zu treffen hat, die die allgemeine Sorgfaltspflicht sowie die berufliche und die wassersportliche Übung gebieten, um die Gefährdung von Menschenleben, die Beschädigung von Fahrzeugen, Schifffahrtszeichen, Ufer- und Strombauwerken und die Behinderung der Schifffahrt zu vermeiden.


Verhalten auf dem Wasser:


Die wichtigste Grundregel für das Verhalten auf dem Wasser ist:

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert und belästigt wird.


Fahrregeln auf Binnengewässern

Führer von (Wasser-)Sportfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen müssen folgende für alle Fahrzeuge geltenden Fahrregeln beachten: Begegnen oder Überholen ist nur gestattet, wenn das Fahrwasser ausreichend breit ist.


Überholmanöver dürfen erst dann begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie ohne Gefahr ausgeführt werden können.


Kurs und Geschwindigkeit des Bootes dürfen nicht so geändert werden, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes entsteht.


In Unwissenheit des Gewässers sollte man im mit Tonnen gekennzeichneten Fahrwasser bleiben. In Stromrichtung ist das Fahrwasser so begrenzt, dass auf der rechten Seite rote (oben abgeflachte) und auf der linken Seite grüne (oben spitze) Bojen zu sehen sind. Manchmal wird das Fahrwasser auch nur zu einer Seite begrenzt.


Für Sportfahrzeuge, die Kleinfahrzeuge sind (weniger als 20 m Höchstlänge), gelten zudem noch besondere Fahrregeln:


  • Kleinfahrzeuge müssen Großfahrzeugen ausweichen.
  • Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen anderen Kleinfahrzeugen ausweichen.
  • Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb (also z.B. Ruderboote) müssen den unter Segel fahrenden Kleinfahrzeugen ausweichen.
  • Zwei Kleinfahrzeuge (mit oder ohne Maschinenantrieb) müssen beim Begegnen Backbord an Backbord vorbeifahren.
  • Kleinfahrzeuge, die unter Segel und mit Maschinenantrieb fahren, gelten als Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb.
  • Kleinfahrzeuge müssen vor Badeufern sowie an ausgelegten Angel- und Fischereigeräten und an Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt so vorbeifahren, dass weder Personen noch Anlagen gefährdet werden.

Fahr- und Überholverbote:

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen haben für bestimmte Wasserflächen außerhalb des Fahrwassers Fahrverbote erlassen. Auf Seeschifffahrtsstraßen besteht für Motor-, Segel- und Ruderboote ein absolutes Fahrverbot bei Nacht und verminderter Sicht, wenn sie die nach der SeeSchStrO vorgeschriebenen Lichter nicht führen können.

Außer an Stellen, die durch Überholverbotszeichen gekennzeichnet sind, besteht ein Überholverbot grundsätzlich:


  • in der Nähe von in Fahrt befindlichen, nicht frei fahrenden Fähren
  • an Engstellen
  • in unübersichtlichen Krümmungen
  • in Schleusenbereichen

Anker-, Anlege- und Festmachverbote:

Wassersportfahrzeuge müssen ihren Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es ihr Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse zulassen, sie dürfen keinesfalls die Schifffahrt behindern.

Die Fahrzeuge müssen so sicher verankert oder festgemacht werden, dass sie ihre Lage nicht in einer Weise verändern können, die andere Fahrzeuge gefährdet oder behindert. Ruderboote werden meistens an Land gezogen.

Da ein Anker benötigt wird, um das Boot an einem Platz zu halten, ist es verboten, bei der Fahrt den Anker hinter sich her zu schleifen. Damit schadet man der Umwelt, weil man Lebensräume auf dem Grund des Flusses zerstört. Es gibt auch Stellen, die aber mit einem Verbotsschild gekennzeichnet sind, an denen kein Anker geworfen werden darf.

Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge:

Sportfahrzeuge müssen bei der Fahrt auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein amtliches Kennzeichen führen.

Sportfahrzeuge von Mitgliedern eines einem anerkannten Wassersportverband angehörenden Wassersportvereins sind jedoch von dieser Art der Kennzeichnung befreit. An ihrem Fahrzeug sind jedoch der abgekürzte Vereinsname und der Name des Fahrzeugs oder eine Unterscheidungsnummer anzubringen und die Flagge des Verbandes zu führen.

Ein Mitglied der Besatzung muss zusätzlich einen Lichtbildausweis und das „Internationale Verbands-Zertifikat für Wassersportfahrzeuge“ oder einen sonstigen Ausweis bei sich führen, aus dem sich die Vereinszugehörigkeit und die Mitgliedschaft zum Verband ergibt.

Geschwindigkeitsvorschriften:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es in der Regel auf Flüssen und Seen nicht, es sei denn, hierfür gibt es Gebotsschilder.

Die Geschwindigkeit sollte immer so angepasst werden, dass keine anderen Boote, Anlagen, Sachen oder Menschen gefährdet werden und die Umwelt intakt bleibt.

Vor allem bei Häfen, in der Nähe von anderen Fahrzeugen, auf Liegenplätzen oder an Naturschutzgebieten ist die Geschwindigkeit und der damit verbundene Wellenschlag zu reduzieren.

Wasserverkehrs-Schilder:

Wenn Wasserstraßen gesperrt sind und dort aus Naturschutz- oder anderen Gründen nicht gefahren werden darf, ist das in der Regel durch Schilder gekennzeichnet. Diese Weisungen sollten unbedingt zur Erhaltung der Natur in diesem Bereich oder auch zum Wohl des eigenen Schiffes eingehalten werden.

Es kann sein, dass z.B. der Wasserstand nicht hoch genug ist oder eine Wasserstraße zu schmal zum Befahren ist, so dass es zu Unfällen und Beschädigungen am Boot kommen könnte.

Brücken, Schleusen und Wehre:

An Brücken, Schleusen und Wehren ist besondere Vorsicht notwendig. Oft gibt es an Schleusen oder Wehren Verantwortliche, die den Schiffsverkehrs dort regulieren und Anweisungen geben. Die Verkehrsregeln dort sind oft durch Schilder erläutert.

Obwohl es an der Peene keine Wehre und Schleusen gibt und es nur für 3 Brücken zutrifft, gilt hier grundsätzlich, dass so schnell wie möglich die geöffnete Brücke durchfahren, die Schleuse oder das Wehr wieder verlassen werden, um anderen Wasserfahrzeugen den Weg freizumachen.

Nacht, schlechte Sicht und schlechtes Wetter:

Besonders wichtig sind die Verhaltensregeln bei Nacht, schlechtem Wetter und schlechten Sichtverhältnissen.

Es ist nun besonders darauf zu achten, dass die Geschwindigkeit des Wasserfahrzeugs den Verhältnissen angepasst wird und durch Licht- oder Schallzeichen andere in der Nähe befindliche Schiffe gewarnt werden.

Sind die Sichtverhältnisse schlecht, müssen Schiffe zusätzlich das Radar nutzen, um andere Schiffe auch ohne direkte Sicht positionieren zu können.

Ist eine Radareinrichtung nicht an Bord, dürfen radarlose Wasserfahrzeuge nicht weiterfahren und müssen so schnell als möglich einen Anker- oder Liegeplatz ansteuern. Diesen dürfen sie erst bei besseren Sichtverhältnissen wieder zur Weiterfahrt verlassen.