im April/Oktober,
3 Tage pures Angelvergnügen
In der Vorsaison ab April bis Anfang Mai und in der Nachsaison
ab Ende September jeweils von Donnerstag/ Freitag 13 Uhr bis Samstag/
Sonntag 19 Uhr
für 259,- € /2 Übernachtungen
für 334,- € /3 Übernachtungen
Frühbucher-Rabatt für die Saison 2023:
bis 31.12.2022 buchen und 10% sparen!
Sondertarife für Familien-,Gruppen- und Firmenausflüge, bei Buchungen von zwei oder mehr Flößen auf Anfrage
In Mecklenburg-Vorpommern ist es Urlaubern und Einheimischen einmal im Jahr möglich, bei den 10 Außenstellen des Landesamtes für Fischerei und etwa 140 örtlichen Ordnungsämtern die Ausstellung eines 28 Tage lang gültigen Fischereischeines zu beantragen. Eine diesbezügliche Sachkundeprüfung ist dafür nicht erforderlich. Der Antragsteller erhält eine Informationsbroschüre, die über rechtliche und fachliche Aspekte wie das sachgerechte Töten der Fische aufklärt und informiert. Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines und auch die Verlängerungsbescheinigung sind gebührenpflichtig. Die aktuell Gebühr für die Erstausstellung entnehmt Ihr bitte den Veröffentlichungen des "Lallf". Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre nicht mehr ausgegeben. Für Kinder bis 10 Jahre ist kein Angelschein nötig. Kinder dürfen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr unter der Aufsicht eines Fischereischeininhabers und unter Einhaltung der Vorschriften ohne Gebühren mitangeln. Öffentliche Ausgabestellen in Mecklenburg Vorpommern sind unter www.lallf.de zu finden.
Damit und mit der Angelkarte, die vom Pächter oder Gewässereigentümer
ausgestellt wird, können Urlauber nun ohne Probleme an der Küste des
Landes und in den Binnengewässern legal angeln.
Dabei ist darauf zu achten, dass beim Angeln neben dem Fischereischein
als öffentlich-rechtlichem Dokument immer auch eine Genehmigung des
Gewässereigentümers bzw. Pächters des jeweiligen Fischereigewässers
vorliegen muss. Dieser reicht die Angelerlaubnis oder
Angelberechtigung, auch Angelkarte genannt, gegen ein Entgelt aus!
Ausführliche Informationen hierzu:
Webseite des Landesamt für
Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Angelgeschäft Koesters-Eck, Sportbedarf Malchin
Am Kanal 2, 17139 Malchin,
Tel.: 0 39 94 / 22 36 65
Hanseufer 2, 17109 Demmin,
Tel. 03998 / 25 89 58
demminer-anglerservice.de
Gartenstraße 5 a, 17109 Demmin
Tel. 03998 / 36 28 40
Angelshop Lindner, Lange Str. 10, 17126 Jarmen
Tel.: 039997 / 10287
EKZ Lilienthal-Center, Markt 7,17389 Anklam
E-Mail: r_piontek@hotmail.com,
Tel.: 03971 241885
Anklamer Anglertreff Anglerfachgeschäft,
Silostr. 3, 17389 Anklam , Tel.: 0 39 71 / 21 39 20
Peenekanal vom Stadthafen Malchin bis zum Kummerower See
Peene vom Kummerower See bis zur Fähre Gützkow
erhältlich bei:
Am Kanal 2 (Aalbaude), 17139 Malchin, 03994/223665, auch Bootsanmietung möglich
Dorfstr. 21, 17139 Salem, 03994/631526
Zeltplatz Campingpark, Tel.: 039952/297
Hanseufer 2, 17109 Demmin, 03998/258958
Gartenstr. 5a, 17109 Demmin, 03998/362840
ab Gützkower Fähre bis zur Eisenbahnbrücke im Anklamer Stadthafen (ca. 18 km). Da dieses Angelrevier ausschließlich in Naturschutzgebieten liegt, sind Uferangelplätze rar und gesondert genehmigt.
Lange Str. 10, 17126 Jarmen, 039997/10287
Fährdamm 3, 17506 Gützkow, 038353/709073, Bootsverleih für Hausgäste
Silostr. 3 (am Bahnhof), 17389 Anklam, 03971/213920
Demminerstr. 5, 17389 Anklam, 03971/833136, mit Bootsverleih
Akazienstr. 34, 17389 Anklam, 03971/831190 LAV-Nr. 5142 Jahresangelberechtigung